Ihre Vorteile

  • Die Musikantine ist bdfm Mitglied*
  •      
  • Wir bieten eine kostenlose und unverbindliche Probestunde


  • Sie haben flexible Einstiegsmöglichkeiten


  • 3 Monate Probezeit 


  • Wir haben kurze Kündigungsfristen ( Schuljahresende und Schulhalbjahr)


  • Ohne Erwachsenenzuschlag 


  • Ohne Auswärtigenzuschlag


  • Ohne Anmeldegebühren


  • Familienrabatte



* Weitere Info´s zum bdfm ( Bundesverband der freien Musikschulen)
   www.freie-musikschulen.de


Was kostet das?




ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN (Stand: 14.03.2019) 

§ 1 Allgemeines
Die AGBs und die Honorarordnung sind Bestandteil des Vertrages und im aktuell gültigen Stand, in den Räumen der Musikantine ausgehängt. Änderungen der AGBs oder/und der Honorarordnung erhalten erst 6 Wochen nach ihrer Veröffentlichung ihre vertragsbindende Wirksamkeit.
§ 2 Unterrichtstag/Unterrichtsjahr
Der Unterricht richtet sich nach der Schul­und Ferienregelung für öffentliche Schulen in Bayern und findet nur an Schultagen statt.
Davon ausgenommen sind Ausnahmeregelungen wie etwa nach­ oder vorgeholter Unterricht.
§ 3 Probestunde und Probezeit
Es wird eine kostenlose Probestunde angeboten.
 Ab der zweiten Stunde tritt der Unterrichtsvertrag in Kraft und ist somit bindend.
 Zunächst mit einer Probezeit von drei Monate, innerhalb derer das Unterrichtsverhältnis von beiden Seiten zum Ende eines Monats gekündigt werden kann.
§ 4 Kündigung
Die Kündigung kann jeweils zum Schulhalbjahr (29/28. Februar und 31. August) erfolgen.
 Diese muss schriftlich und zu folgenden Stichtagen bei uns eingegangen sein:
 15. Januar bei Kündigung zum 28/29.02. und 15. Juli bei Kündigung zum 31. August
 Bei Härtefällen (z.B. Wegzug oder längerer Erkrankung) entscheidet der Unterrichtende über eine entsprechende außervertragliche Kündigung.
 Nicht fristgerechte Kündigung führt zur automatischen Verlängerung des Vertrags für ein weiteres halbes Jahr.
§ 5 Unterrichtsausfall
Unterrichtsausfall, welchen die/der Unterrichtende zu vertreten hat, wird vor­ oder nachgeholt.
 Durch den Schüler verursachter Unterrichtsausfall ist kostenpflichtig.
 Bei längerer Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag, nach einem Monat Unterrichtsausfall das Unterrichtshonorar für die restliche Dauer der Erkrankung entfallen.
 Der Unterrichtende ist bei schülerseitigen Terminschwierigkeiten nicht verpflichtet einen neuen Termin zu finden.
§ 6 Haftung
Die Haftung für Schäden beschränkt sich auf die Fälle, in denen der Unterrichtende vorsätzlich gehandelt hat. Keine Haftung wird für den Weg zum Unterricht und vom Unterricht übernommen.
§ 7 Unterrichtsgebühr und Ermäßigungen
Der Unterrichtsgebühr liegt die aktuell gültige Gebührenordnung zu Grunde.
 Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr für 36 bzw. 18 Unterrichtseinheiten.
 Zur Berechnung des Honorars einer einzelnen Einheit ist das Jahreshonorar durch die Anzahl der Unterrichtseinheiten zu teilen.
 Die monatliche Zahlungsweise ist eine Ratenzahlung. Die Rate errechnet sich aus der Jahresgebühr, welche in 12 gleiche Teile geteilt wird.
 Ein Rabatt von 5% kann für das zweite Familienmitglied gewährt werden; für jedes weitere Familienmitglied kann der Rabatt auf 10% erhöht werden.
§ 8 Gebührenanpassung
Bei einer Honoraranpassung behält der Unterrichtsvertrag seine Gültigkeit. Allerdings kann in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Dies betrifft auch Anpassungen im Falle einer Familienrabattänderung.
§ 9 Datenschutzerklärung
Sämtliche Daten der Schüler bzw. Erziehungsberechtigten und Zahlpersonen (Elektronisch und in Papierform) werden ausschließlich für interne Zwecke verwendet und nicht weitergegeben. Nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses werden Ihre Daten automatisch gelöscht. 


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Dann rufen Sie uns an, füllen das Kontaktformular aus oder kommen vorbei